Beschreibung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig; Bereich/Abteilung: Legal Management/Support; Straße, Hausnummer: Goerdelerring 5; Postleitzahl: 04109; Ort: Leipzig; Land: Deutschland; E-Mail: vergabestelle@leipzig.ihk.de; Fax: +49 3411267-1424; Internetadresse: www.leipzig.ihk.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Der Konferenzraum (ca. 150 qm) im Erdgeschoss des Objektes Goerdelerring 5 soll zukünftig sowohl für Veranstaltungen als auch für hybride Konferenzformate nutzbar sein.
Eine Ortsbesichtigung ist im Rahmen der Angebotsfrist möglich und zu empfehlen. Terminwünsche sind per E-Mail an vergabestelle@leipzig.ihk.de zu senden.
Um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Raum mit neuen Komponenten auszustatten und zu optimieren sowie um hybride Medientechnik zu erweitern.
Folgende Ziele sollen mit der neuen Medientechnik erreicht werden:
• optimierte und verbesserte Präsentationsqualität und Sprachverständlichkeit,
• einfache / intuitive Bedienung,
• Einsparung von Energie.
Gegenstand ist die Planung, Lieferung und Montage eines geeigneten hochwertigen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Einweisung durch den Auftragnehmer. Optional ist Zusatztechnik nach separater Beauftragung zu liefern.
Darüber hinaus sind damit verbundene Dienstleistungen (Wartung, Störungsbeseitigung, Support) zu erbringen.
Für die Durchführung der Vollversammlungssitzungen (4x jährlich – März, Juni, September, Dezember) sind weitere Delegiertensprechstellen bereitzustellen. Weiterhin ist die Technik während der Sitzungen zu betreuen und eine Aufzeichnung der Sitzung sicherzustellen.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig; Straße, Hausnummer: Goerdelerring 5; Postleitzahl: 04109; Ort: Leipzig; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: 05.12.2024; Leistungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung. Der derzeitige Terminplan sieht eine Auftragserteilung bis 13.09.2024 vor. Der Wartungsvertrag tritt mit Abnahme der Leistung in Kraft und endet am 31.12.2026. Eine Verlängerungsoption ist enthalten.
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 09.08.2024, 10:00 Uhr; Bindefrist: 27.09.2024
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: entfällt
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Rechnungen sind als elektronische Rechnung und im Rechnungsstandardformat ZUGFeRD oder X-Format auszustellen.; VOL/B; § 5 Wartungsvertrag sowie § 4 Liefervertrag
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 1. Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen sowie Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Diese Erklärung ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen.
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebots ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3. Unternehmensdarstellung unter Angaben von:
• Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind
• Erklärung der Unternehmensstruktur
• personelle Kapazitäten
4. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung:
• Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR
• Vermögensschäden - 300 TEUR
• Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser - 5 Mio. EUR
• sonstige Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen - 300 TEUR
• Tätigkeitsschäden - 500 TEUR
• Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten - 20 TEUR
Alle Deckungssummen müssen mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder nicht mit der geforderten Mindestdeckung, kann der Bieter ersatzweise erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Ausgestaltung abschließt oder die bestehende Versicherung (durch Vorlage einer Bestätigung eines Versicherers) entsprechend erweitern kann.
5. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Jahren (2019-2023) bereits Leistungen, die nach Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ausgeführt hat.
Dies ist durch entsprechende Referenznachweise (mind. 3 Nachweise) unter Angabe des Projekttitels, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer des Ansprechpartners), des Ausführungszeitraums sowie des Rechnungswertes zu belegen.
Mindestens eine Referenz muss die Durchführung einer jährlichen Wartung von Konferenztechnik belegen.
Firmenprospekte o.ä. werden nicht berücksichtigt. Die IHK zu Leipzig kann eigene Erfahrungen heranziehen.
6. Die Bieter sind berechtigt, die vergaberechtliche Eignung mit ihrer Eintragung in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder eines anderen offiziell zugelassenen Präqualifizierungssystems durch Bekanntgabe ihrer Zertifikatsnummer nachzuweisen.
Die in dem Präqualifizierungssystem niedergelegten Erklärungen und Nachweise müssen den vorgenannten Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen.
7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung in Textform abzugeben. Es ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ausgeschlossen, dass ein Bieter gleichzeitig allein und in einer Bietergemeinschaft anbietet. In diesem Fall erfolgt ein Ausschluss beider Angebote vom Verfahren.
• Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte
beziehen.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft festgestellt werden können. Daher ist die
„Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
• Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ebenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit
zutreffend.
• Im Übrigen müssen die eingereichten Nachweise es dem Auftraggeber ermöglichen, zu beurteilen, ob die Bietergemeinschaft insgesamt -
unter Berücksichtigung der mitgeteilten Arbeitsteilung - über die erforderlichen fachlichen und sonstigen Kapazitäten verfügt.
8. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat der Bieter bereits im Angebot diejenigen Leistungsteile zu benennen, die für die Ausführung durch Unterauftragnehmer vorgesehen sind. Die Leistungsteile sind exakt unter Angabe der betreffenden Ordnungsziffer der Leistungsbeschreibung anzugeben, um eine genaue Zuordnung zu ermöglichen. Soweit nur Teile einer Einzelposition zur Ausführung durch Unterauftragnehmer vorgesehen sind, ist das entsprechend anzugeben.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben innerhalb der hierfür gesetzten Frist in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise (soweit sie auf sie passen) vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung (auf Anforderung des Auftraggebers) mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
9. Darüber ist mit dem Angebot die Eignung des vorgeschlagenen Beschallungssystems bezüglich Schallpegel, Coverage und spektraler Verteilung durch eine geeignete Simulationssoftware zu beschreiben/nachzuweisen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen
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