Betreiben eines Kindergartens für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in das Schulalter. Ganz- und Halbtagsbetreuung gemäß den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Landes Thüringen (ThürKigaG). Es wird dem Betreiber- sowie ein Mietvertragsverhältnis zwischen Träger und der Gemeinde Ollendorf geschlossen.
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