Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, der Tochterunternehmen und des NEUWOGES - Konzerns für 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026 2027 und 2028 nach Handelsgesetzbuch (HGB), Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) und Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
Die Jahresabschlussprüfung erfolgt nach den Grundsätzen zur Jahresabschlussprüfung von kommunalen Wirtschaftsbetrieben nach Abschnitt III KPG. Das Grundwerk 2024 des Landesrechnungshofes Mecklenburg- Vorpommern ist zwingend anzuwenden.
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