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IT-Dienstleistungen RZ-Betrieb

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Auftraggeber

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
23. April 2024
Veröffentlichungsdatum
05. April 2024

Beschreibung

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt). Der Beitragsservice beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen ("Helping Hands") im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rechenzentrums zu vergeben. Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer dreijährigen Festlaufzeit sowie der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr abzuschließen. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet. Der Beitragsservice geht von einem jährlichen Auftragsvolumen von insgesamt ca. 4.800 Stunden aus. Insgesamt ist der Auftraggeber berechtigt, als Höchstmenge maximal 24.000 Stunden abzurufen. Diese maximale Höchstmenge teilt sich voraussichtlich wie folgt auf die Gesamtlaufzeit auf: 18.000 Stunden während der Festlaufzeit und 6.000 Stunden für die Verlängerungsoption. Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Abnahmeverpflichtung. Das jährliche Auftragsvolumen unterliegt Schwankungen und kann somit auch über- oder unterschritten werden. Der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt voraussichtlich auf der Betriebsunterstützung in den Bereichen Windows und Linux sowie im Bereich Netzwerk und Storage ("helping hands") und wird daher in den nachfolgend aufgeführten Leistungsbereichen benötigt: - Leistungsbereich Workplace und Netzwerk - Leistungsbereich Betriebssysteme und Operating - Leistungsbereich Produktionssteuerung und Datenbanken - Leistungsbereich Applikation und Collaboration Die vom Auftragnehmer einzusetzenden Experten müssen über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau C1) verfügen. Der Auftragnehmer erhält die für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel durch den Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Der Einsatz von eigenen Arbeitsmitteln (Soft- oder Hardware) ist aus Gründen der Betriebssicherheit ausdrücklich nicht gestattet. Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen IT-Dienstleistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.

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