Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
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