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GS Ländchenweg 58332 Schwelm BMA Meldertausch

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Auftraggeber

Stadt Schwelm

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
26. Februar 2024

Beschreibung

GS Ländchenweg 58332 Schwelm BMA Meldertausch Austausch der Rauchmelder an der Grundschule Ländchenweg Allgemeine Angaben: Die Grundschule Ländchenweg wurde im Jahr 1974 errichtet. Die Schule ist ein fünfgeschossiges Gebäude mit unterschiedlichen Flachdachebenen. DIe verbaute Anlage ist eine Notifier NF3000. Die angebotenen Meldermüssen mit dem System kompatibelsein, sodass die Funktionstauglichkeit gegeben ist I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche, umweltbezogene und finanzielle Leistungsfähigkeit aa) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit - eine Referenz für die Durchführung einer vergleichbaren Maßnahme gem. DIN 14675 in einem Gebäude (mindestens 100 Geräte) 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB Bund 221 Angaben zur Kalkulation von vorbestimmten Zuschlägen III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. VI. Ausführungszeitraum: 25.03.2024 - 06.04.2024 (voraussichtlich), sonst nach Absprache Rauchmelder Melder DIN 14675 Merfachsensorenmelder

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