GS Ländchenweg 58332 Schwelm BMA Meldertausch
Austausch der Rauchmelder an der Grundschule Ländchenweg
Allgemeine Angaben:
Die Grundschule Ländchenweg wurde im Jahr 1974 errichtet.
Die Schule ist ein fünfgeschossiges Gebäude mit unterschiedlichen
Flachdachebenen.
DIe verbaute Anlage ist eine Notifier
NF3000. Die angebotenen Meldermüssen mit dem System kompatibelsein, sodass die Funktionstauglichkeit gegeben ist
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche, umweltbezogene und finanzielle Leistungsfähigkeit
aa) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit
- eine Referenz für die Durchführung einer vergleichbaren Maßnahme gem. DIN 14675 in einem Gebäude (mindestens 100 Geräte)
3. rechtliche Eignung
Keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben
werden)
5) VHB Bund 221 Angaben zur Kalkulation von vorbestimmten Zuschlägen
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares
Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom
bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt.
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des
Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
VI. Ausführungszeitraum:
25.03.2024 - 06.04.2024 (voraussichtlich), sonst nach Absprache
Rauchmelder Melder DIN 14675 Merfachsensorenmelder
Lose (1)
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