Regelmäßige Reinigung und Pflege der Außenanlagen der FAH. Diese umfasst die Grünan-lagen (einschließlich der Grauwackenflächen) sowie die Verkehrsflächen mit wassergebundener Deckschicht des Grundstücks der FAH.
Die Reinigung und Pflege der Außenanlagen dient der Erhaltung des gewünschten Sauberkeits-standards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes des Grundstückes sowie vor allem der Erhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit (Verhinderung von Rutschgefahren z.B. durch Laub, starken Gras- und Kräuterwuchs).
Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend dieser Leistungsbeschreibung und dem damit ver-bundenen Leistungsverzeichnis (Anlage 1), den Satzungen der Städte und Gemeinden des Landes NRW sowie nach den gültigen Richtlinien für das Reiniger- und Gärtnerhandwerk und nach den Erfordernissen der Pflegeanweisungen des Pflanzenbewuchses durchgeführt.
Grünflächen umfassen hierbei sowohl Rasen- als auch Pflanzflächen und Grauwackenflächen.
Verkehrsflächen umfassen in diesem Zusammenhang:
- Wege und Plätze sowie sonstige begehbare Flächen, die zum Gebäude gehören
- Befestigte Außenanlagen
- Parkplatzflächen
- Bodenabläufe
- Eingangsbereiche
Bei allen durchzuführenden Arbeiten sind die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vor-schriften zwingend zu beachten. Bei der Durchführung von Pflegearbeiten in Verkehrsbereichen sind die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen vom Aauftragnehmer eigenverantwortlich umzusetzen.
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