Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S.1 SGB II i.V.m § 32 SGB III ist die ärztliche und psychologische Begutachtung zur Feststellung der Berufseignung oder der Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmenden.
Es soll geklärt werden, inwieweit die vermutete substanzbezogene Störung und möglicherweise begleitende psychiatrische Störungen die Beschäftigungs- und Vermittlungsfähigkeit sowie die Integrationsfähigkeit in den Arbeitsmarkt beeinflussen.
Ziel ist es, den zuständigen Integrationsfachkräften Hinweise zu geben, welche geeigneten Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse erforderlich sind.
Es wird dabei von folgenden Teilnehmerzahlen ausgegangen:
Eingangsdiagnostik: 550 Teilnehmende
Tiefendiagnostik: 300 Teilnehmende
In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Der Fokus liegt daher auf der Klärung der Einsatzfähigkeit und Eignung der Teilnehmenden im Hinblick auf bestehende Vermittlungshemmnisse und die Vermittlungsfähigkeit, die durch die vermuteten Beeinträchtigungen beeinflusst werden könnten.
Es handelt sich somit ausschließlich um eine diagnostische Maßnahme nach § 32 SGB III, ohne therapeutische Interventionen, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fallen.
Die Maßnahme gliedert sich in eine einführende Eingangsdiagnostik und eine darauf aufbauende Tiefendiagnostik.
Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
- Durchführung der Eingangsdiagnostik zur ersten Einschätzung der Problemlage
- Aufbauend auf die Eingangsdiagnostik die Durchführung der Tiefendiagnostik für die detaillierte Prüfung der Vermittlungsfähigkeit und Berufsfähigkeit
- Abschlussgespräch mit den Teilnehmenden zur Besprechung der Ergebnisse und der weiteren beruflichen Perspektiven
- Weiterleitung der Gutachten an die zuständigen Integrationsfachkräfte
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