Die Ausschreibung bezieht sich auf die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungsleistungen an und in Objekten der Gemeinde Beelen. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Es sind alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen.
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