Der genaue Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 - 4 der HOAI, §34, Leistungen für Gebäude. Es sollen alle in der Anlage detailliert benannten Grund- und besonderen Leistungen angeboten und ausgeführt werden. Die besonderen Leistungen sind als Pauschale anzubieten - diese sind für die gesamte Bearbeitungsdauer festgesetzt und ändern sich auch nicht bei einer möglichen Veränderung der Honorarzone
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