Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
30.30-002.26-LD.IT
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:
Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Triftstr. 9-10
39387 Oschersleben (Bode)
Deutschland
Telefonnummer:
+49 3904-7240-6385
Telefaxnummer:
+49 39047240 56262
E-Mail-Adresse:
vergabestelle@landkreis-boerde.de
Internet-Adresse:
www.landkreis-boerde.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Fuhrparkmanagementsoftware für Dienstfahrzeuge
Menge und Umfang:
Fuhrparkmanagementanwendung (OnPremise oder SaaS) für über 70 Dienst-fahrzeuge und etwa 800 Nutzer
Ort der Leistung:
Landkreis Börde
Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
01.03.2026
Ende der Ausführungsfrist:
28.02.2029
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19bea914584-23a602e913406e31
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:
11.02.2026 10:00
Ablauf der Bindefrist:
27.02.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
:
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
:
Liste der vorzulegenden Unterlagen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PQ und/oder
ULV. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis
der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
LD VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das Formblatt 124
LD VHB Bund ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann unter dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-
124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessi-
onid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden.
Weitere Erklärungen:
Bewerbererklärung gem. RdErl MW 21.11.2008 - 41 - 32570/3
Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz
Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA):
Handlungsanweisung zum Nachunternehmer,
Die Erklärungen liegen den Vergabeunterlagen bei und sind bei
Einsatz von Nachunternehmen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen mit abzugeben.
Die Form der Erklärungen und Nachweise sind in den
zugelassenen Formvorschriften, wie sie auch für die
Einreichung der Angebote festgelegt worden sind, der
Vergabestelle zu übermitteln.
Die Leistung fällt unter der Ausnahme des § 11 Absatz 4 Nr. 1 TVergG LSA und verlangt nicht den Vergabespezifischen Mindeststundenentgelt gem. § 11 Absatz 3 TVergG LSA.
Das Produktdatenblatt mit den genauen Angaben zu der angebotenen Software.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige
und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen
unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu
verlangen.
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter und nachrangige Bieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis:
Ja
15. Sonstiges:
I.
Das wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Angebotspreises
(einschl. Nachlass) erhält den Zuschlag.
Besteht bei der Wertung nach dem Preise Gleichstand, so
entscheidet das Los.
Software
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