Öffentliche Ausschreibung

Freiberufliche Leistungen hinsichtlich der Umnutzung des Gebäudes Bollhäger Weg 2a in Bad Doberan zur Außenstelle Gesundheitsamt Los I: Objektplanung; Los II: Tragwerksplanung, Los III: TGA-Fachplanung in den Anlagengruppen 1-3, Los IV: TGA-Fachplanung in den Anlagengruppen 4-6, Los V: TGA-Fachplanung in der Anlagengruppe 8

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Auftraggeber

Landkreis Rostock

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Das Gebäude am Standort Bollhäger Weg 2a, befindet sich auf dem Gelände des Sonderpädagogischen Förderzentrums "Am Kellerswald" in Bollhäger Weg 2 in Bad Doberan. Das Gebäude wurde bis vor ca. 5 Jahren als Internat des Sonderpädagogischen Förder- zentrums genutzt. Nach Aufgabe der Nutzung wurde das Amt 10 durch Kreistagsbeschluss beauftragt, dem Gebäude einer Nutzung zuzuführen. Eine komplette Vermietung des Gebäudes war bisher nicht möglich. Es wurden Teilflächen für neue Nutzungen hergerichtet. So ist auf ca. 1/4 der Fläche des EG der zahnärztliche Dienst der Außenstelle des Gesundheitsamtes in Bad Doberan des Landkreises Rostock untergebracht worden. Im 1. OG ist ca. die Hälfte der Fläche an eine Wohngruppe der AWO vermietet. Die andere Hälfte der Fläche des 1. OG wurde als Schulungsräume für die Durchführung der Jägerprüfung durch das SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung, SB Untere Jagdbehörde des Kreisordnungsamtes des Landkreis Rostock hergerichtet. Im 2. OG ist eine Teilfläche an einer Kindertagesstätte der AWO vermietet. Geplant ist die Unterbringung der Außenstelle Bad Doberan des Gesundheitsamtes (AMT 53) des Landkreises Rostock in diesem Gebäude in Bad Doberan. Es sind Büroräume entsprechend der gültigen gesetzlichen Bestimmungen herzurichten. Weiter sind Funktionsräume für das Gesundheitsamt herzustellen. Dabei wird nur die Nutzung durch die Kindertagesstätte noch in diesem Gebäude verbleiben. Für die Nutzung des Sachbereiches zahnärztlicher Dienst wurden Räume im EG hergestellt. Diese beiden Bereiche gehören nicht zum Planungsbereich. Das Gebäude soll einen großzügigen Eingangsbereich zur Orientierung der Bürger erhalten. Ein Aufzug im Gebäude soll zur barrierefreien Erreichbarkeit aller Bereiche des Gebäudes errichtet werden. Dieser Aufzug soll allen Bürgern und Mitarbeiter des Landkreises und den Mitarbeitern und Eltern sowie Kindern der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen. Die bestehenden technischen Anlagen (Abwasser-, Wasser- und Wärmeversorgungs-anlagen, Lufttechn. Anlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen und die Gebäudeautomation) im Bestand des Gebäudes sind zu prüfen und auf einen technisch einwandfreien Zustand entsprechend der neuen Nutzung herzustellen.

Lose (5)

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