Das Verfahren nach § 81a AufenthG ist ein Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren obliegt der Bezirksregierung Köln über die Organisationseinheit Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (nachfolgend Auftraggeber oder ZFE NRW) die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft insgesamt, die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen sowie - soweit erforderlich - das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Antragsbearbeitung. Die geschuldeten Unterstützungsleistungen sind von dem zu beauftragenden Unternehmen in eigener Verantwortung entsprechend den vertraglichen Bestimmungen und ins-besondere gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Auftrag nicht um eine Leistungserbringung im Wege der Personalüberlassung.
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