Für den Dienstleistungskonzessionsvertrag soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Organisation und Durchführung von Gebäudeführungen im Bundesverwaltungsgericht (ehemaliges Reichsgerichtsgebäude) für nicht juristisch vorgebildete Besuchergruppen und Besuchergruppen, die keinen Bezug zu Kooperationspartnern des Konzessionsgebers aufweisen, selbstständig anzubieten, zu bewerten, zu organisieren und durchzuführen.
Die Gebäudeführungen erfolgen auf der Grundlage von Einzelaufträgen.
Die nähere Beschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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