Frist abgelaufen

EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schüler- und Kindergartenverkehr für den Rhein-Lahn-Kreis.

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Auftraggeber

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Abteilung 3

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
26. Mai 2025
Veröffentlichungsdatum
28. April 2025

Beschreibung

Die Gesamtleistung wird in 11 Losen vergeben: • Los 1: Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen (Kleinbus); • Los 2: Beförderung von Schülern zur Taunusschule Nastätten (KOM); • Los 3: Beförderung von Schülern zur Taunusschule Nastätten (KOM); • Los 4: Beförderung von Schülern zur Taunusschule Nastätten (KOM); • Los 5: Beförderung von Schülern zur Taunusschule Nastätten (Kleinbus); • Los 6: Beförderung von Schülern zur Taunusschule Nastätten (Kleinbus); • Los 7: Beförderung von Schülern zum Oranien-Campus Altendiez (KOM); • Los 8: Beförderung von Schülern zur Erich Kästner-Schule Singhofen (PKW zur Rollstuhlbeförderung); • Los 9: Beförderung von Schülern zur Freiherr-vom-Stein-Schule Lahnstein (KOM); • Los 10: Beförderung von Kindern zum Kindergarten Dörnberg und zum Kindergarten Eppenrod sowie von Schülern zur Esterauschule Holzappel (Kleinbus); • Los 11: Beförderung von Kindern zum Kindergarten Langenscheid (KOM). Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: Lose 1 bis 4 und 6 sowie 8 bis 11: • Die Abholung der zu befördernden Schüler/Kindergartenkinder am jeweiligen Wohnort (nur Schüler der Erich Kästner-Schule) bzw. an der zum Wohnort des jeweiligen Schülers/Kindes nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle (alle weiteren Schulen und Kindergärten); • Die Beförderung zur Schule bzw. zum Kindergarten; eine Begleitung bis zur Schul-/ Kindergartentür ist nicht erforderlich; • Die Abholung an der Schule bzw. am Kindergarten und Rücktransport zum Ort der Abholung (je Los z. T. zwei Rückfahrten pro Tag); • Gestellung von Begleitpersonen (nur Los 8). Los 5: • Die Abholung der zu befördernden Schüler an der Schule und Rücktransport zu der zum Wohnort des jeweiligen Schülers nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle. Los 7: • Die Abholung der zu befördernden Schüler an der zum Wohnort des jeweiligen Schülers nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle; • Die Beförderung zur Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich.

Lose (11)

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