Der SWR betreibt in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart flashbasierte Blockspeichersysteme. Diese Speichersysteme dienen zu zwei Dritteln der Bereitstellung von schnellem und hochverfügbarem Speicher für virtuelle Server im Produktionsumfeld und zu einem Drittel der Bereitstellung von Speicher für Datenbank-Systeme und Verwaltungsanwendungen. Aus Gründen der Datensicherheit und Verfügbarkeit sind die Speichersysteme redundant aufgebaut und in räumlich getrennten Rechenzentren untergebracht.
Im ersten Schritt sollen neue All-Flash-Blockspeicher mit einer Gesamtkapazität von rund 1,25 PiByte als Primärsysteme installiert werden. Im nächsten Schritt können die alten Backup-Systeme ausrangiert und durch die bisherigen Primärsysteme ersetzt werden.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, bedarfsorientiert Blockspeicher und sonstige Funktionskomponenten abzurufen. Es handelt sich um die Lieferung von Hard- und Software und um werkvertragliche Leistungen.
Der Bedarf an Funktionskomponenten im Blockspeicher-Umfeld gliedert sich in die nachfolgend definierten Bereiche:
Lieferleistungen
- Enterprise Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen
+ Controller-Anzahl 4
+ AllFlash (NVMe)
+ Nutzbare Kapazität 800 TiB
- Midrange Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen
+ Controller-Anzahl 2
+ AllFlash (NVMe) und oder Hybrid
+ Nutzbare Kapazität 400 TiB
-> Sonstige Blockspeicherkomponenten aus der Preisliste
-> Lieferung der Funktionskomponenten an verschiedene Standorte des Auftraggebers (SWR) und der Bezugsberechtigten
Werksleistungen
- Implementation in den Rechenzentren
- Inbetriebnahme der Funktionskomponenten als Gesamtsystem
- Dokumentation des Gesamtsystems
- Abnahme
Service
- PrePaid-Hersteller-Wartung für 5 Jahre Standard
Optionale Leistungen:
- EntryLevel Blockspeicher Systeme
- Schulungsmaßnahmen
- PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate
- PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate
Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von sechs Jahren und sind wie folgt:
- Mindestabnahmemenge: 2.500.000 €
- geplante Abnahmemenge: 8.100.000 €
- optionale Höchstmenge: 16.900.000 €
Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen:
- Südwestrundfunk (SWR)
- Bayerischen Rundfunk (BR)
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
- Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ)
- Zentraler Beitragsservice (zBS)
Für Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) findet ein gemeinschaftlicher Einkauf unter der Federführung einer Rundfunkanstalt statt.
Bei einer Gemeinschaftseinrichtung können folgende Rundfunkanstalten beteiligt sein:
- Bayerischer Rundfunk
- Hessischer Rundfunk
- Mitteldeutscher Rundfunk
- Norddeutscher Rundfunk
- Radio Bremen
- Rundfunk Berlin-Brandenburg
- Saarländischer Rundfunk
- Südwestrundfunk
- Westdeutscher Rundfunk
- ZDF
- Deutsche Welle
- Deutschlandradio
Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tabelle 2 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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