Durch das Ganztagsförderungsgesetz hat zum 1. August 2026 gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein Kind ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes ist die Ketteler-Schule in Lohne auszubauen sowie im Bestand teilweise anzupassen. Im Bestandsgebäude sollen die Raumzuschnitte angepasst werden, sodass die Versorgung z.B. von Differenzierungs- bzw. Gruppenräumen zu den vorhandenen Klassenräumen bestmöglich erfüllt werden. Die Maßnahmen sind während des laufenden Schulbetriebes durchzuführen. Gemäß einer Raumanalyse der Ketteler-Schule hat die Ketteler-Schule rein rechnerisch einen zusätzlichen NETTO-Flächenbedarf von rd. 250 m². Hinzuzurechnen sind dabei noch die notwendigen Verkehrswege und Flure sowie noch weitere WC-Anlagen aufgrund des erhöhten Personalbestandes bzw. Bedarfes (u. a. pädagogische Betreuung). Im Vordergrund stehen die Schaffung einer Mensa und zusätzlicher Gruppenräume sowie die für eine Ganztagsbetreuung notwendigen Raumarten. Der 1993-94 errichtete Anbau hat eine BRUTTO-Grundrissfläche von rd. 590 m². Da auf dieser Fläche zeitnah eine Dachsanierung ansteht, wäre es zweckmäßig, diesen Teilbereich aufzustocken. Der Auftraggeber geht derzeit für den Ausbau von einer Grundfläche von rd. 590 m² aus. Zusätzlich müssen an den Außen- bzw. Schulhofflächen ca. 300 m² angepasst bzw. hergerichtet werden. Der AG strebt an, Fördergelder zu beanspruchen. Die Baukosten (KG 300-500) belaufen sich nach einer ersten vorläufigen Kostenannahme auf ca. 2,2 Mio. Euro netto.
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