Öffentliche Ausschreibung

Erweiterung Kindergarten Regenbogen, Seinsheim - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Auftragsvergabe über Architektenleistungen

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Auftraggeber

Markt Seinsheim, vertreten durch VG Marktbreit

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Beschreibung

Der kommunale Kindergarten „Regenbogen“ liegt am Ortsrand in der Hüttenheimer Straße 25, 97342 Seinsheim, Flurstück Nr. 1293/2 mit ca. 2.620 m2 Grundfläche. Das Grundstück liegt am Rande des unbeplanten Innenbereich. Entsprechend ist § 34 BauGB anzuwenden. Untergebracht sind zwei Kindergartengruppen für bis zu 50 Kinder und eine Krippengruppe für bis zu 12 Kinder. Die Räumlichkeiten entsprechen weder hinsichtlich des Flächenangebots noch in Bezug auf die Ausstattung den Anforderungen einer zeitgemäßen Kinderbetreuung. Energetisch betrachtet ist das Gebäude wie auch die Sanitäreinrichtungen und die Elektroinstallation in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Der Zugang zum Haus führt über eine Treppe und ist somit nicht barrierefrei. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen beabsichtigt die Marktgemeinde Seinsheim die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe sowie einer Hortgruppe. Der Gebäudekomplex soll durch einen Neubau erweitert werden. Das zu planende Gebäude soll an den bestehenden Neubau von 2014 angebaut werden. Der Neubau 2014 soll dabei weitgehend erhalten werden. Lediglich Schnittstellen sind anzupassen. Im Zuge der Errichtung des Neubaus 2014 wurde für den Gebäudekomplex eine neue Heizungsanlage installiert, die bereits Kapazitäten für das nun zu planende Gebäude berücksichtigt und weitgehend erhalten werden soll. Als Baufeld für das neue Gebäude kann das bereits genutzte Flurstück Nr. 1293/2, wie auch das nördlich angrenzende gemeindliche Flurstück Nr. 2261 genutzt werden. Beide Flurstücke haben insgesamt eine Fläche von ca. 5.550 m2. Das ergänzende Grundstück liegt im Außenbereich. Parallel zur Gebäudeplanung wird der Flächennutzungsplan angepasst. Im Zuge der Erweiterung sollen die Nutzungen der Gebäudeteile neu strukturiert werden: - Der Altbau soll nicht mehr vom Kindergarten genutzt, sondern künftig als Gemeindearchiv und Mehrzweckgebäude dienen. - Im Neubau (2014) soll weiterhin eine Krippengruppe untergebracht werden, ebenso die Heizungsanlage und Haustechnik. - Im zu planenden Neubau sollen zwei Kindergartengruppen, eine Krippengruppe, ein Mehrzweckraum sowie die weiteren erforderlichen - Funktions- und Nebenräume organisiert werden. Das neue Gebäude soll eingeschossig geplant und barrierefrei erschlossen und nutzbar sein werden. - Der nördliche ältere Anbau kann entwurfsbedingt abgebrochen werden. - Die Scheune auf dem Flurstück Nr. 2261 wird abgebrochen und die Fläche für die Planung zur Verfügung gestellt. Vorbereitend wurde im Jahr 2020 das Architekturbüro bma Bernd Müller Architekt + Stadtplaner, Rothenfels, mit der Erarbeitung eine Vorplanung (LP 2) beauftragt. Mit Arbeitsstand 17.02.2021 wurden zwei Varianten in Grundriss, Ansicht und Schnitt sowie eine Kostenschätzung erstellt. Diese Planungen sind als Anlage 08 „Machbarkeitsstudie bma“ beigefügt. Eine weitere Studie wurde im Jahr 2021 durch Jürgen Kruckow, Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, mit Arbeitsstand 10.03.2021 erstellt. Auch diese Planungen sind als Anlage 09 „Machbarkeitsstudie Verwaltung“ beigefügt. Diese Studien dienen der konzeptionellen Vorbereitung und Abstimmung mit den Förderbehörden. Die Planung für das neue Gebäude soll hiervon unabhängig entwickelt werden. Eine weitere Nutzung dieser Grundlagen ist nicht gewünscht. Grundlage der Auftragsvergabe ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021. Die Marktgemeinde Seinsheim beabsichtigt, die Vergabe der Planungsleistungen für - den Neubau des Kindergartens mit 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen sowie den ergänzenden Hauptnutzflächen des Summenraumprogramms und Nebenräumen - die Schnittstelle zum Anschluss des Neubaus 2014, in dem eine weitere Kinderkrippengruppe und die Haustechnik untergebracht sind. Der Eingriff in den noch jungen Bestand soll möglichst gering gehalten werden. - entwurfsbedingt ggf. Schnittstellen zu den bestehenden Gebäudeteilen „Altbau“, „Anbau“ und „Schleuse“.Nach Möglichkeit soll hier auf einen Eingriff verzichtet bzw. die Arbeiten in geringem Umfang gehalten werden. - Gestaltung des anzupassenden Bereichs der Freianlagen (entwurfsbedingt, voraussichtlich im Wesentlichen Organisation Zugang, Verlagerung Krippenaußenbereich, Stellplätze für Personal und Bring- und Holverkehr) Für die Erbringung der beschriebenen Aufgabe beabsichtigt die Marktgemeinde die Leistungsbilder für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff sowie für Freianlagen gemäß §§ 39 ff, jeweils mindestens in den Leistungsphasen LP 1 bis 4 zu vergeben. Optional werden auch die LP 5 bis 9 vergeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, Leistungsphasen LP 5 bis 9 an einen Generalunternehmer zu übergeben. Als besondere Leistungen jeweils als Pauschalhonorar angeboten werden: - Erarbeitung des Förderantrag in Abstimmung mit der Auftraggeberin auf Grundlage der Vorplanung sowieVorstellung und Abstimmung bei der Förderbehörde. - Erarbeitung des Bauantrags in Abstimmung mit der Auftraggeberin auf Grundlage der Genehmigungsplanung Vorstellung und Abstimmung bei der Förderbehörde und der Genehmigungsbehörde. - Begleitende Energieberatung mit Hinweisen zu Fördermöglichkeiten. - Erarbeitung des Brandschutzkonzepts Es wird stufenweise beauftragt: Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung Stufe 2: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung Nach Vorliegen des Förderbescheids Stufe 2: Optional: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe. Stufe 3: Optional: LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Die Auftraggeberin behält sich vor, Leistungsphasen LP 5 bis 9 an einen Generalunternehmer zu übergeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

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