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Erschließung des Entwicklungsbereiches Krampnitz - Vergabeeinheit 3a: Tiefbau für Archäologie am Stadtplatz Ost

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Auftraggeber

Entwicklungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
09. Juli 2024
Veröffentlichungsdatum
07. Juni 2024

Beschreibung

Durch die Landeshauptstadt Potsdam und die Entwicklungsträger Potsdam GmbH als ihre Treuhänderin erfolgt derzeit die Erschließung des ehemaligen Kasernengeländes Krampnitz in mehreren Bauabschnitten. In Vorbereitung der Erschließungsarbeiten sind gemäß den Anforderungen der Unteren Dankmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam (UDB) archäologische Untersuchungen durchzuführen. Davon betroffen ist u.a. der überwiegende Teil des 1. Bauabschnitts einschließlich des Bereichs der Bundesstraße B 2 (Potsdamer Chaussee), die im Zuge der Erschließungsarbeiten umgestaltet und z.T. in der Lage verändert werden soll. Während die archäologischen Untersuchungen im übrigen Teil des 1. BAs bereits abgeschlossen sind, stehen sie im Bereich der Potsdamer Chaussee noch aus. Zur Vorbereitung und Begleitung der archäologischen Untersuchungen sind folgende Leistungen auszuführen: - Freilegung des archäologischen Befundhorizontes: Aufbruch und Entsorgung der Oberflächenbefestigung einschließlich ungebundener Tragschichten; - wiederverwendbares Natursteinpflaster säubern und an den AG übergeben; - Bei den archäologischen Grabungen gewonnenen, seitlich lagernden Aushubboden laden und zum Zwischenlager transportieren bzw. zur teilweisen Wiederverfüllung der ausgehobenen Baugruben verwenden, um eine durchgängige Befahrbarkeit des Baufeldes für Baufahrzeuge zu gewährleisten; - Zwischenlagerung des Aushubbodens, getrennt nach Homogenbereichen; Beprobung und Deklarationsanalyse nach EBV; - Der gewonnene Boden ist wieder einzubauen. Eine Aufbereitung des Bodens (z.B. Sieben, Mischen mit grobkörnigem Material) ist zur Erzielung einer Wiedereinbaufähigkeit vorzusehen, falls diese z.B. aufgrund von Durchnässung oder zu großen Bauschuttanteilen nicht gegeben ist; - Abfuhr von nicht wiederverwendbarem bzw. überschüssigem Boden zu einer Deponie bzw. Verwertungsanlage; - Rücktransport des Bodens vom Zwischenlager zum Baufeld; - Verfüllung nach Abschluss der archäologischen Untersuchungen bis zum Ausgangsplanum für die spätere Herstellung der Leitungsgräben (in VE03); - Herstellung einer Baustraße zur Sicherstellung des Baustellenverkehrs.

Lose (1)

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