Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen (nachfolgend: „Auftraggeberin“) beabsichtigt, ein überwiegend nach der „Richtlinie zur ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: „Gigabit-RL 2.0“) sowie der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“ des Landes Baden-Württemberg (nachfolgend: „VwV Gigabitmitfinanzierung“) im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Gebiet der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen zu ihrem Eigentum zu errichten.
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