Frist abgelaufen

Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Mehrzweckhalle Beetzendorf

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Auftraggeber

Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
19. Februar 2026

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe Karl-Marx-Straße 32 29410 Hansestadt Salzwedel Telefon: +49 3901-840-1934 Fax: +49 3901-840-1829 E-Mail: vergabe@altmarkkreis.de Internet: https://www.altmarkkreis-salzwedel.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65.1-B-01/26-MG c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 38489 Beetzendorf f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Mehrzweckhalle Beetzendorf Umfang der Leistung: Der Altmarkkreis beabsichtigt mit der vorliegenden Ausschreibung die Erneuerung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in der Mehrzweckhalle Beetzendorf zu vergeben. Zu den wesentlichen Leistungen gehören unter anderem die Lieferung und Montage von: 1 Zentralbatterieanlage Ca. 80 Sicherheitsleuchten + 50 Rettungszeichenleuchten Ca. 1200 m Kabel und Leitungen div. Verlegesysteme, Bauleistungen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 04.05.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 26.06.2026 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c280c3c45-12e28f334548dcdf Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 19.02.2026 um: 13:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 10.04.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Altmakkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 29410 Salzwedel Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Gem. § 14a Abs. 1 VOB/A ohne das Beisein von Bietern durchgeführt. t) geforderte Sicherheiten gem. der Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gem. der Vergabeunterlagen v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Gem. § 8 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus dem Formular 124 VHB verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorbehaltlich von den Bietern der engeren Wahl (und ihren NU) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens drei und höchsten zehn Kalendertagen vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Gem. § 6 a Abs. 2 VOB/A sind zur Prüfung der Unternehmereignung der Angebote, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, im Formblatt 124 folgende Angaben zu tägigen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angabe zum jeweiligen Berufsregister Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gem. des Formblatts 124 folgende Unterlagen vorzulegen: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahren mit den im Formblatt 124 genannten Angaben (Bitte reichen Sie die Referenzen anhand der Referenzbescheinigung 444 VHB ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQVerzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert dem Angebot bei.) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrieund Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist oder Erklärung, falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (ohne Angabe der Lohnsummen) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Gem. § 6 b Abs. 3 VOB/A verzichtet der Auftraggeber auf die Vorlage von Nachweisen, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. Dies gilt auch für schriftlich abgegebene Angebote. Kopien der Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung werden ausdrücklich akzeptiert. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen) Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern /Bietergemeinschaften vorzulegen. Werden von den Bietern Nachunternehmer benannt, sind diese gem. § 14 Abs. 1 TVergG LSA mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu benennen. Ferner sind von den benannten Nachunternehmen hinsichtlich der Bieter, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. Der Nachunternehmer hat das Fbl. 124 sowie die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit ( § 11 TVergG LSA) vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Eignungsnachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQNummer. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor) Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor, auf gesondertes Verlangen Einsicht in die Kalkulation des Bieters zu verlangen. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle y) Sonstige Angaben Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren. Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 /234 entsprechend zu streichen /zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen. Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 01. Oktober 2025 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Verpflichtungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVergG LSA gelten ausschließlich für Bau- und Dienstleistungen, die im Inland erbracht werden. Tarifvertragliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA), sowie das Tarifdatenblatt im Kontext von § 11 TVergG LSA sind mit dem Angebot einzureichen und liegen den Vergabeunterlagen ebenso bei, wie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 17 und 18 TVergG LSA. Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung der Baumaßnahme anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA trotzdem ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden oder mehr als zehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen. Elektro ,Starkstromanlagen,Beleuchtungseinrichtungen

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