Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt die wettbewerbliche Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 01.08.2027 gemäß Art. 5 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Als Basis ist der aktuelle Nahverkehrsplan heranzuziehen (https://www.wirtschaft-cuxland.de/Mobilität/Weitere-Informationen/Nahverkehrsplan/)
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