Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit ASV-Teams sowie oben genannten Dritten über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene und Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder in einem Drittstaat sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO vorliegt und zusätzlich die sich aus dem Angemessenheitsbeschluss ergebenden Voraussetzungen (wie zum Beispiel erforderliche Zertifizierungen) vorliegen, zu erbringen.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 15. März 2024 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages ab dem 1. Juli 2024 den Regelbetrieb starten.
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