Die Hufeland Klinikum GmbH mit ihren Standorten Mühlhausen und Bad Langensalza plant im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Einführung einer elektronischen Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) in unmittelbarer Verknüpfung mit einem digitalen
Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5). Das Hufeland Klinikum betreibt insgesamt ca. 450 stationäre Betten auf rund 20 Pflegestationen. Jährlich behandeln über 190 Ärztinnen und Ärzte sowie über 370 Pflegekräfte in mehr als 20 Fachabteilungen ca. 22.000 stationäre Patientinnen und Patienten. Übergeordnete Projektziele mit der Umsetzung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen
Patientenakte sowie einer digitalen Medikation sind, die stetige Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation über alle Bereiche und Abteilungen des Klinikums sicherzustellen und somit die eingesetzten Zeitaufwände der beteiligten Berufsgruppen zu reduzieren. Damit soll sowohl eine Steigerung der Behandlungsqualität als auch eine Optimierung des Behandlungsprozesses erzielt werden. Die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse im Krankenhaus sollen auch außerhalb des stationären Sektors (Entlass- und Überleistungsmanagement) effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus soll mithilfe des digitalen Medikationsmanagements die Arzneimitteltherapiesicherheit sowie die Patientensicherheit erhöht werden. Die elektronische Medikation ist vollständig in den pflegerischen
und ärztlichen Dokumentationsprozess zu integrieren. Das Medikationsmanagement soll den aktuellen Medikationsplan nach § 31a SGB V und § 358 SGB V beinhalten und die jeweiligen Verordnungen auf Kontraindikationen, Gabe und mögliche Alternativen prüfen. Die bereits im Hufeland Klinikum vorhandenen Systeme KIS, RIS/PACS (Firma Dedalus) und PDMS (Firma Meierhofer) sollen durch die elektronische Patientenkurve und digitale Medikation erweitert und mit der Bereitstellung einer vollständig mobilen Visite mittels flächendeckendem WLAN zu einem Gesamtsystem
mit einem durchgehenden EPA-/PDMS-System entwickelt werden. Eine Interoperabilität der verschiedenen Systeme ist essenziell. Im Rahmen des beschriebenen Projektes sind die Anforderungen des § 19 Abs. 2 KHSFV vollständig einzuhalten. Weiterhin sind die in der Förderrichtlinie genannten MUSS-Kriterien für die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und für die digitale Medikation zu erfüllen.
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