Öffentliche Ausschreibung

D.LIVE - Rahmenvertrag Veranstaltungsordnungsdienst und Veranstaltungssicherheitsdienst

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Auftraggeber

D.LIVE GmbH & Co. KG

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

Die Auftraggeberin betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELARENA (MSA) und das Sommerkino betreibt D.LIVE GmbH und Co. KG im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Darüber hinaus organisiert die Auftraggeberin weitere Veranstaltungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt. Nicht zu den Aufgaben der Auftraggeberin gehört der Ordnungsdienst bei Fußballspielen von Fortuna Düsseldorf und Eishockeyspielen der Düsseldorfer EG. Für die Veranstaltungen bedarf es in den genannten Veranstaltungsstätten sowie bei den übrigen Veranstaltungen eines Veranstaltungsordnungsdienstes und Veranstaltungssicherheitsdienstes, der im Einzelfall auch das Ordnungsdienstkonzept erstellt. Da der Umfang der anfallenden Veranstaltungen in den nächsten Jahren nicht absehbar ist, wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Auftragnehmerin geschlossen. Ein Mindestabruf wird aus diesem Grund nicht zugesagt. Gesucht wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Auftragnehmerin, die auf solche Dienstleistungen spezialisiert. Leistungsempfänger aus dieser Rahmenvereinbarung kann auch ein Veranstalter sein, der in einer Veranstaltungsstätte von D.LIVE eine Veranstaltung durchführt. Leistungsempfänger aus dieser Rahmenvereinbarung ist auch die Landeshauptstadt Düsseldorf für eigene Veranstaltungen, die sie gemeinsam mit D.LIVE oder allein durchführt. Der Abruf einer Leistung erfolgt dabei stets durch D.LIVE. Ist ein Einzelauftrag für die Landeshauptstadt Düsseldorf zu erbringen, wird D.LIVE den Auftragnehmer bei Abruf auf diesen Umstand hinwiesen sowie Kontaktpersonen der Landeshauptstadt Düsseldorf und deren Kontaktdaten unaufgefordert benennen. Die benannten Personen der Landeshauptstadt Düsseldorf sind sodann dazu berechtigt, dem Auftragnehmer im Rahmen der ausgeschriebenen und abgerufenen Leistungen Weisungen im gleichen Umfang wie die D.LIVE zu erteilen. Der Auftragnehmer hat Rechnungen nicht unmittelbar der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern stets der D.LIVE zukommen zu lassen. Der Rahmenvertrag gilt für die Dauer von maximal 4 Jahren ab Inkrafttreten. Er hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und verlängert sich um zwei Mal ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.

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