Öffentliche Ausschreibung

Dienstleistungen in der Freigeländebewirtschaftung (Offenlandpflege) des BFB Grafenwöhr (Rahmenvereinbarung), VOEK 581-25

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Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 16 Tage
Angebotsfrist
08. April 2026
Veröffentlichungsdatum
17. Februar 2026

Beschreibung

Bei dem Bundesforstbetrieb Grafenwöhr sind Maßnahmen zur Offenlandpflege vorgesehen. Die Leistung umfasst das Mähen, Schwaden, Wickeln, Pressen sowie den Transport in 8 Forstrevieren auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Die Leistung ist revierweise in 8 Lose aufgeteilt. Informationen zum Bundesforstbetrieb (BFB) Grafenwöhr können aus der Kurzbeschreibung (Anlage C-03a der Ausschreibungsunterlagen) entnommen werden. Die Vorgaben zu den einzelnen Arbeitsschritten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-03c der Ausschreibungsunterlagen) erläutert und im jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen) aufgeführt. Die Flächenleistung der Offenlandpflege auf dem TrÜbPl Grafenwöhr ist mit einer herkömmlichen, landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder Grünflächenpflege im zivilen Bereich nicht vergleichbar. Der Auftraggeber (AG) weist eindringlich auf die Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen hin. --- Die im jeweiligen LV aufgeführten Mengen in den Spalten 3, 7 und 8 (geschätzte Arbeitsfläche und geschätzte produzierte bzw. transportierende Ballen) sind Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre. Diese Angaben dienen lediglich zur Orientierung und können aus verschiedensten Gründen (siehe weiter unten) nach oben oder unten abweichen. Um einen groben Rahmen vorzugeben, befinden sich in den oben genannten Spalten zusätzlich auch noch die geschätzten maximalen Mengen. Abgerechnet wird jedoch nach wie vor nun nach den tatsächlich angefallenen bzw. abgerufenen Mengen! Zudem besteht für den vorgegebenen Mengenrahmen keinerlei Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemengen. Ein Ausfall einer kompletten Leistung, wie z.B. das "Mähen/Schneiden incl. Schwaden" (Spalte 3 und somit auch 13/14) ist somit nicht auszuschließen und liegt im Risiko des AN. Generell ist jedoch davon auszugehen, dass vor allem die Arbeitsmethoden "Pressen/Wickeln", sowie das „Transportieren" in die jeweiligen Depots auch tatsächlich vom AG abgerufen werden. Diese beiden Arbeitsmethoden machen in Summe auch den größten Anteil dieser Ausschreibung aus. Die Mahd und das Schwaden wurde im letzten Jahr hingegen nur in zwei der acht Reviere tatsächlich in Anspruch genommen. Die restlichen sechs Reviere wurden hingegen in Eigenregie vom Bundesforstbetrieb und den eigenen Regiemaschinen gemäht und geschwadet. Gut möglich, dass dies auch in diesem Jahr bzw. in dieser Ausschreibung der Fall sein wird. Auf diese Umstände hat sich der zukünftige AN definitiv einzustellen! Um ein paar Beispiele aufzuzählen, wieso die Mengen nicht eindeutig zu bestimmen und somit immer nach oben oder unten abweichen können: Die zu bearbeitenden Flächen werden weitestgehend im Frühjahr nach militärischem Fahrbetrieb saniert und mähfähig gemacht. Bis zur Leistungserbringung können durch Manöver erneut Fahrspuren entstehen. Unter Umständen muss dann auf andere Flächen ausgewichen werden. Eine Flächenminderung wegen militärischer Belegung oder auch Brand ist außerdem möglich. Der Flächenertrag (Anzahl der Ballen/ha) variiert erfahrungsgemäß mit der Witterung in der Vegetationsperiode. So kann es in trockenen Perioden zu weniger Ballenproduktion kommen und in feuchten Perioden durchaus mehr Ballen gewickelt werden. --- Die geschätzten Auftragswerte betragen: Los 1: 556,00 € netto. Los 2: 6.166,00 € netto. Los 3: 7.400,00 € netto. Los 4: 8.512,00 € netto. Los 5: 10.756,00 € netto. Los 6: 3.616,00 € netto. Los 7: 4.381,00 € netto. Los 8: 1.480,00 € netto. Diese geschätzten Auftragswerte basieren auf dem jeweiligen geschätzten bzw. erwarteten (nicht maximalen) Volumen (Arbeitsfläche/Ballenanzahl) gemäß Leistungsverzeichnissen/Preisblättern der Ausschreibungsunterlagen --- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die „Bestätigung der Belehrung über besondere Gefahren“ (Anlage C-02b der Ausschreibungsunterlagen) ausgefüllt und unterschrieben bei der Leistungsausführung mitzuführen (Ausführungsbedingung nach § 45 Abs. 2 UVgO). --- Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

Lose (1)

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