An der Grundschule Ländchenweg befinden sich auf dem Schulhof vier Vordachanlagen. Im Zufahrtsbereich befindet sich eine weitere Vordachanlage. Bei allen Vordachanlagen müssen die Dachabdeckungen sowie Verglasung erneuert/ausgetauscht werden. Bei dem Bestandsdach handelt es sich um eine Dachabdichtung aus Bitumenbahnen ca. 120 qm, darunter befindet sich ein in die Jahre gekommenes Stahltrapezblech ca. 120 qm. Umlaufend sind Drahtglasscheiben verbaut ca. 180 qm, als Lichtquelle für die Fläche. Sowohl die Dachabdichtung mit Aufbau, als auch die Glasflächen müssen erneuert werden. Dachabdichtung inkl. Gesamtaufbau (Abdichtung, Unterbau, Ortgang, etc.) ca. 120 qm Glasfläche umlaufend im Gefälle verlegt ca. 180 qm.
I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen)
1. Wirtschaftliche und finanzielle
a) Betriebshaftpflichtversicherung
2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit
a) eine Referenz:
Arbeiten in ähnlichem Umfang (ca. 200 bis 400 qm Flachdachabdichtung, ca. 150 bis 400 qm Verglasungsarbeiten (Wintergärten o. ä.)
3. rechtliche Eignung
Eintragung in die Handwerksrolle als Dachdecker
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
5) VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" oder VHB Bund 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
6) VHB Bund 223 Aufgliederung der Einheitspreis
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974)
Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
VI. Ausführungszeitraum :
20.07.2026 - 28.08.2026
VII. Zuschlagskriterien:
Preis
VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben
Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können.
!!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
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