Frist abgelaufen

Büromöbel und Ausstattungsgegenstände

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Auftraggeber

Stadt Schwelm

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
04. März 2024
Veröffentlichungsdatum
31. Januar 2024

Beschreibung

Für das Rathausgebäude werden diverse Büromöbel und Ausstattungsgegenstände benötigt. I. Eignungskriterien: (1) Los 1 Büromöbel 1. Wirtschaftliche, umweltbezogene und finanzielle Leistungsfähigkeit aa) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme mindestens 5.000.000 € für Person- und Sachschäden bb) FSC und/ oder PEFC Zertifikat cc) Nachweis für die Verwendung von ClassicBoard P2 CARB 2 / EPF-S oder Decoboard P2 dd) Nachweis für die Verwendung von Strom aus erneuerbarer Energie im Herstellungsprozess (mindestens 50 %) ee) Nachweis einer Hauswerkstatt mit mindestens drei Vollzeitkräften ff) Nachweis des OEKO-TEXT Standard 100 oder des EU-Ecolabels bei der Verwendung von Textilien (2) Los 2: Bildschirmschwenkarme aa) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bb) Nachweis für die Verwendung von Strom aus erneuerbarer Energie im Herstellungsprozess (mindestens 50 %) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit - zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren jeweils für die Ausstattung von Bürogebäuden mit mindestens 100 Beschäftigten 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Produktblätter / Fabrikatsangaben Für die die Gegenstände, die angeboten werden sollen, sind entsprechende aussagekräftige Produktblätter einzureichen. Diese müssen so ausführlich und konkret genug sein, dass man alle Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis überprüfen kann. IV. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. V. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. VI. Ausführungszeitraum: Die Leistungserbringung ist vom 15.06.2024 - 30.06.2024 (voraussichtlich, abhängig von der endgültigen Fertigstellung), ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung. VII. Vertragsstrafen Die Höhe der insgesamt möglichen Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Gesamtsumme begrenzt. !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit alle notwendigen Unterlagen eingereicht zusammen fristgerecht werden !!!

Lose (2)

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