UHR: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbes. Nr. 6.4 der Leistungsbeschreibung zur UHR). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit ein zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgte in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.
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