Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler vergibt die Leistungen im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV i.V.m. §§ 17, 74 VgV. Die Leistungen können nicht abschließend beschrieben werden, insbesondere gibt es auch keine standarisierten Lösungen. Letztendlich ist die Vergabe im Verhandlungsverfahren auch gerechtfertigt, da die Leistungen überwiegend von Architekten und Ingenieuren erbracht wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Leistungen von Architekten und Ingenieuren in der Regel im Verhandlungsverfahren zu vergeben sind gemäß § 74 VgV. Zudem sollen die rechtlichen Bedingungen verhandelt werden, um Kalkulationsrisiken und Risikoaufschläge zu vermeiden.
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