Für die Leistungserbrinung soll ein Pachtvertrag geschlossen werden.
Der Pächter übernimmt die Bewirtschaftung einer Kantinenverkaufseinrichtung im Bundesverwaltungsgericht mit einem abwechslungsreichen, frischen und qualitativ hochwertigen Speiseangebot sowie die Versorgung mit diversen Handelswaren (Süßigkeiten etc.).
Der Pächter führt die Verpflegung in eigener wirtschaftlicher Verantwortung und auf eigenes Risiko durch. Von dem Verpächter erfolgt keine unmittelbare finanzielle Unterstützung; eine Pacht an den Verpächter ist nicht zu entrichten.
Die nähere Beschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere Pachtvertrag (Anlage 3), Leistungsbeschreibung (Anlage 4) und Leistungsverzeichnis (Anlage 5).
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