Zu den unabdingbaren Voraussetzungen als Referenzen gehören Erfahrungen im Bereich der besonderen Betreuung unterstützungsbedürftiger Personenkreise in einer Notunterkunft in vergleichbarer Größenordnung und im vergleichbaren Umfang . Diese Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre (Stichtag: 10.01.2024) zurückliegen und sind durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Zum Referenznachweis ist die Eigenerklärung (Anlage 14 der Leistungsbeschreibung) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Bescheinigungen der Eigenerklärung vorzulegen. Für Nachunternehmer sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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