Landkreis Dillingen a.d. Donau - Höhenfreilegung des Bahnüberganges in Lauingen;
Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (LPH 1-4 + Bes. Leist.) sowie Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. § 39 HOAI (LPH 1-4 + Bes. Leist.).
Der Landkreis Dillingen a.d. Donau plant die Beseitigung des derzeit höhengleichen Bahnübergangs "Riedhauser Straße (DLG 28)" in Lauingen. Der bestehende schienengleiche Bahnübergang soll zu einem höhenfreien Knotenpunkt zwischen Straße / Geh- und Radweg sowie Bahn umgebaut werden. Die Kreisstraße DLG 28 wird auf einer Streckenlänge von ca. 300 m umgebaut. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Überführung der städt. "Westendstraße" mit neuer Anbindung an die DLG 28 notwendig.
Die im Zuge einer Machbarkeitsuntersuchung ermittelten Grobkosten belaufen sich auf rd. 14 Mio. € netto.
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