Der Auftraggeber plant, die Verkehrssicherheit durch den Einsatz mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an wechselnden Standorten im Stadtgebiet zu erhöhen.
Alle mit der Bereitstellung der Anlagen verbundenen Arbeiten sind vom Auftragnehmer zu übernehmen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Messfahrzeugen in der geforderten Anzahl und Ausstattung.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit betriebsbereite, für die amtliche Verkehrsüberwachung zugelassene Systeme bereitzustellen.
Auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 müssen in den Beweismitteln hinterlegte Rohmess- und Zusatzdaten dem Betroffenen bzw. seinem Rechtsbeistand zugänglich gemacht werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Anforderung erfüllt wird.
Zur gerichtsfesten Verwendung der Systeme sind dem Auftraggeber vor Inbetriebnahme eine entsprechende Dokumentation sowie Erläuterungen zu den Rohmess- und Zusatzdaten in Schriftform auszuhändigen. Alternativ müssen die Daten über eine vom Auftragnehmer bereitzustellende Software auslesbar und nachvollziehbar erläutert werden.
Der Auftragnehmer schließt mit dem Auftraggeber auf Basis dieser Leistungsbeschreibung einen Dienstleistungsvertrag in Form eines Mietverhältnisses.
Beschaffung zweier mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und eines Fahrzeugs
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