Die Gemeinde Leopoldshöhe erweitert mit vier Elektrofahrzeugen (Fahrzeugklasse N1) den Fuhrpark.
Die ausgeschriebene Maßnahme wird im Rahmen des Landesprogrammes NRW Emissionsarme Elektromobilität gefördert. Ohne die Förderung ist die Finanzierung nicht gesichert. Die Maßnahme muss entsprechend der Förderrichtlinien bis zum 30.04.2025 abgeschlossen sein, so dass der Liefertermin 31.03.2025 eingehalten werden muss.
Das entsprechende Datenblatt des Fahrzeugherstellers sowie eine Liste der Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs sind dem Angebot beizufügen, so dass hieraus die Erfüllung der Anforderungen ersichtlich ist.
Fahrzeug muss der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Unfallverhütungs-vorschriften (DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge) erfüllen.
Alle Leistungen sind in den Kaufpreis einzurechnen, inkl. Zulassung auf die Gemeinde Leopoldshöhe inkl. KFZ - Schilder und Überführungskosten nach Leopoldshöhe.
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