Öffentliche Ausschreibung

Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen im Projektgebiet Landkreis Jerichower Land Los 1: 29 unterversorgte Adressen in den Ortsteilen Burg und Möser an der Schleuse Niegripp Los 2: 2.346 unterversorgte Adressen in der Gemeinde Jerichow

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Auftraggeber

Landkreis Jerichower Land, Vergabestelle

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Jerichower Land vom 17.07.2023 bis 17.09.2023, unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinie der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 12.12.2022, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung), - der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) beabsichtigt der Landkreis Jerichower Land, eine Versorgung der noch unterversorgten Adressen im Projektgebiet zu erreichen. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, für den Anschluss der in den Anlagen dargestellten Adressen ein verbindliches Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben. Das Ausbaugebiet wird in folgende Lose aufgeteilt, welche in Anlage 1 und 2 näher spezifiziert werden: Los 1: 29 unterversorgte Adressen in den Ortsteilen Burg und Möser an der Schleuse Niegripp Los 2: 2.346 unterversorgte Adressen in der Gemeinde Jerichow. Eine Auftragsvergabe ist als Einzellos, für beide Lose oder als Gesamtauftrag möglich. Ein Angebot muss für jedes Los eingereicht werden. Die Ausschreibung wird auf dem zentralen Online-Portal https://portal.gigabit-pt.de, auf den bekannten Vergabeplattformen, u. a. www.evergabe-online.de und auf www.breitband.sachsen-anhalt.de bekannt gemacht. Der Landkreis Jerichower Land führt mit allen interessierten Teilnehmern einen Teilnehmerwettbewerb durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf § 57 (1) Nr. 2 VgV wird hingewiesen. Im Anschluss werden allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Teilnehmer zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert. Nach Auswertung wird mit allen Bietern eine Verhandlung durchgeführt. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Angebote, die den Vorgaben der Bekanntmachung nicht entsprechen, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Voraussetzungen für den Landkreis zur Umsetzung sind die Zuwendungsbescheide des Bundes und Landes Sachsen-Anhalts. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Im Falle des Zuschlages ist mit der Gemeinde die Erklärung „Erklärungen des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen – Wirtschaftlichkeitslückenmodell/Betreibermodell“ abzugeben.

Lose (1)

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