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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Böblingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

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Auftraggeber

Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
06. Dezember 2024
Veröffentlichungsdatum
25. Oktober 2024

Beschreibung

Vorliegend handelt es sich um die Änderung der Bekanntmachung vom 16.09.2024. =============================================================== Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen (nachfolgend: "Zweckverband") hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweck-verband das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. 16 Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Stadt Weil der Stadt hat darüber hinaus noch einen weiteren Förderantrag im Sonderaufruf "Schulen" gestellt und auch diesbezüglich Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ("VwV Breitbandmitfinanzierung") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents heruntergeladen werden können.

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