Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Beratungsleistungen für das Zentrum für Entwicklung und Beratung (ZEB) des Auftraggebers. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Beratung der Betriebe des Auftraggebers über den Einsatz der Beratungsinstrumente des ZEB, die Aufnahme und Abstimmung der Beauftragung der Beraterlnnen, die Abwicklung der Beratungsanliegen inkl. Abrechnungsverantwortung, die Qualitätssicherung und Evaluierung von Einzelprozessen sowie der Gesamtentwicklung des Zentrums für Entwicklung und Beratung (ZEB), die Weiterentwicklung des ZEB und Entwicklung neuer Konzepte gemeinsam mit der Personalentwicklung, Marketing sowie die Leitung und Begleitung spezifisch beauftragter Projekte im Auftrag des Auftraggebers.
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