Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe von Rahmenverträgen für Arbeitsplatz-Hardware als Grundlage für den Leistungsabruf durch die Kliniken.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Hardwarekomponenten sowie der optionalen Leistungen samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind in der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 von Teile E sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 2 von Teile E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvereinbarung nebst Anlagen“)“) zu entnehmen.
Der Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ist auf die Lieferung der IT-Hardwarekomponenten nebst Serviceleistungen gemäß der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1) sowie den Anforderungs- und Kriterienkatalogen (Anlage 2) beschriebenen Leistungsumfangs für alle vier Klinikstandorte als Höchstmengen beschränkt.
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