Die Stadt Hanau beabsichtigt, als zuständige Behörde gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i.V.m. § 5 HessÖPNVG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB zu vergeben. Gegenstand ist die Erbringung sämtlicher Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs Hanau, einschließlich der Linien 1, 2, 4, 5, 6, 6S, 7-12, 20 sowie des On-Demand-Angebots "mainer". Der öDA umfasst die Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Linien- und Bedarfsverkehren auf Grundlage des Nahverkehrsplans 2025-2029. Die Umsetzung der ersten Stufe ist für den 13.12.2026 vorgesehen, die Laufzeit endet am 31.05.2042.
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