Beschreibung
Maßnahme nach § 69 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG (Schulpflicht in besonderen Fällen) die Schulpflichterfüllung im Sek I Bereich in einer außerschulischen Einrichtung und in Anlehnung an bisher durchgeführte Maßnahmen zur Schulpflichterfüllung in außerschulischen Einrichtungen zu vergeben.