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Arbeitnehmerüberlassung von Aushilfskräften

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Auftraggeber

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
10. Februar 2026
Veröffentlichungsdatum
09. Januar 2026

Beschreibung

Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, Aushilfskräfte auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen (AÜL) zu beschäftigen. Diese sollen bei aufkommenden Arbeitsspitzen oder bei kurzfristigem Ausfall des eigenen Personals (in der Regel für wenige Tage, in Einzelfällen auch bei längeren Ausfällen durch Mutterschutz bzw. Elternzeit sowie längerer Krankheit von festangestelltem Personal) zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um kaufmännisches Personal sowie um Servicepersonal, Beiköche und Köche für die Betriebsrestaurants (Kasinos) des SWR.

Lose (3)

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