Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland beabsichtigt nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens
(Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR) im Jahr 2025, 3 Stück Kommandowagen (KdoW) für die Mitgliedsgemeinden auszuschreiben. Die Kommunen können je nach Bedarf und Notwendigkeit ein solches Fahrzeug aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Zentrale Vergabestelle hat hierzu eine Marktrecherche durchgeführt und die Fahrzeuge für die erforderlichen Einsatzzwecke in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
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