Der Kreis ist zur Bereitstellung eines Angebots Schuldnerberatung verpflichtet (§11 Abs.5 SGB XII). Der bestehende Auftrag läuft zum 31.12.2024 aus, daher muss eine Neuvergabe erfolgen. Die Schuldnerberatung soll flächendeckend für den gesamten Kreis erfolgen. Hierbei soll Schuldnerberatung und Insolvenzberatung (Förderung durch Land) weiterhin aus einer Hand angeboten werden.
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