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8 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der RVK. Die Fahrleistung soll zum 15. Dezember 2024 beginnen und muss alternativ zum 01. Januar 2025 starten. Die Fahrleistungen sind im Bereich ihrer Niederlassung Meckenheim im Rhein Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer zu vergeben. Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen mit einem eigenen Bus und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen. Die Anforderungen an die Fahrzeuge und das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 2 + Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Vertriebstechnik und Anbindung in das RVK-ITCS wird durch den AG gestellt und durch den AG in den Bus des AN eingebaut (Anlage 4). Die angebotene Fahrleistung ist eine Gesamtvergabe. Der Leistungsumfang beinhalten einzelne Umläufe und ist nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Die Umläufe sind beigefügt. Die Entfernungsangaben in den Umläufen erfolgen in Metern.
Die RVK beabsichtigt die Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Die Fahrleistung soll zum 01. Januar 2025 starten alternativ zum 07. Januar 2025. Die Fahrleistungen erfolgen im Linienverkehr nach nach § 42 PBefG im Bereich unserer Niederlassung Bornheim auf Linien der Stadtwerke Bonn auf Bonner Stadtgebiet und dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis. Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen mit einem vermieteten Bus der Regionalverkehr Köln GmbH und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen. Die angebotene Fahrleistung ist eine Gesamtvergabe. Die Vergabe beinhaltet einzelne Umläufe und ist nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe muss für die gesamte Vergabe erfolgen. Die Umläufe sind beigefügt.. Die Anforderungen an das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Fahrzeugumläufe in Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. des in Anlage 3 aufgeführten Stundensatzes vergütet, bzw. in Abzug gebracht. Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren. Die Fahrten finden entsprechend der enthaltenen Umläufen statt. Umläufe: o Mo – Fr Schule wie Ferien: 7 Dienste o Samstag: 7 Dienste o Sonntag: 4 Dienste
Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Die Fahrleistung soll zum 01. Januar 2025 starten. Die Fahrleistungen erfolgen im Linienverkehr nach nach § 42 PBefG im Bereich unserer Niederlassung Bornheim auf Linien der Stadtwerke Bonn auf Bonner Stadtgebiet und dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis. Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen mit einem vermieteten Bus der Regionalverkehr Köln GmbH und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen. Die angebotene Fahrleistung ist eine Gesamtvergabe. Die Vergabe beinhaltet einzelne Umläufe und ist nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe muss für die gesamte Vergabe erfolgen. Die Umläufe sind beigefügt.. Die Anforderungen an das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 2 + Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Fahrzeugumläufe in Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. des in Anlage 3 aufgeführten Stundensatzes vergütet, bzw. in Abzug gebracht. Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren. Die Fahrten finden entsprechend der enthaltenen Umläufen statt. Umläufe: o Mo – Fr Schule wie Ferien: 7 Dienste o Samstag: 7 Dienste o Sonntag: 4 Dienste
Die RVK beabsichtigt die Durchführung von Omnibusfahrleistungen mit Arbeitnehmerüberlassung im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Die Fahrleistung soll zum 15.02.2025 starten muss spätestens zum 01. März 2025 begonnen werden. Die Fahrleistungen erfolgen im Linienverkehr nach § 42 PBefG im Bereich unserer Niederlassung Bornheim auf Linien der Stadtwerke Bonn auf Bonner Stadtgebiet und dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis. Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen und der Verkauf von Fahrscheinen. Die angebotene Fahrleistung ist eine losweise Vergabe. Die Vergabe beinhaltet einzelne Umläufe und ist nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe kann für jeweils ein Los erfolgen oder es können beide Lose bedient werden. Die Umläufe sind beigefügt. Die Anforderungen an das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) zu entnehmen. Die Fahrzeugumläufe in Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu- und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. des in Anlage 3 aufgeführten Stundensatzes vergütet, bzw. in Abzug gebracht. Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren. Die Fahrten finden entsprechend der enthaltenen Umläufen statt.
Im Rahmen der Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs soll die Beschaffung von 9 Diesel-Kleinbussen erfolgen, die sowohl den aktuellen technischen Standards als auch den Erwartungen der Fahrgäste entsprechen. Insgesamt sollen 40 Kleinbusse abgerufen werden können. Die Entscheidung für Diesel als Antriebssystem beruht auf den spezifischen Vorteilen, die dieser Antrieb bietet: geringerer Energieverbrauch, kompakte Bauweise, hohe spezifische Leistung und damit verbundene Wirtschaftlichkeit. Angesichts der hohen Dieselverfügbarkeit und des Potenzials zur weiteren Reduzierung der Abgasemissionen bleibt der Dieselmotor auch weiterhin eine bevorzugte Wahl für den öffentlichen Verkehr.
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Die Auftragsarten variieren je nach Zuständigkeitsbereich der Organisation. Typischerweise umfassen öffentliche Ausschreibungen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Details zu den einzelnen Aufträgen finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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