Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH mit Sitz in Gelsenkirchen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 19 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH sind Architektur & Ingenieurwesen (58%) und Bauarbeiten (42%).
Alle Ausschreibungen von Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
19 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt. Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor. Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände. Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor. Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine Vorplanung vor. Straßenbegleitgrün wird durch den Verkehr geplant und ausgeschrieben; eine Zuarbeit des Freianlagenplaners ist hier erforderlich, jedoch gesondert (außerhalb dieser Ausschreibung) zu regeln. Kompensationsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen sind zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist das Thema der blau-grünen Infrastruktur interdisziplinär zu bearbeiten, um Regenwasser sichtbar zu machen und das Mikroklima zu verbessern. Zur Sicherung eines harmonischen Gesamtbildes ist ein Gestaltungshandbuch für private Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen zu entwickeln und als besondere Leistung anzubieten.
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt (EG NZW) – eine gemeinsame Gründung der beiden Städte Gelsenkirchen und Herten mit der RAG Montan Immobilien - realisiert auf einer Gesamtfläche von 39 Hektar die Revitalisierung der ehemali-gen Zeche Westerholt. Hierfür schafft die EG NZW Planungs- u. Baurecht (B-Plan), saniert und bereitet die künftigen Nutzungsflächen auf, kümmert sich um die Erschließung und Medienversorgung und vermarktet die aufbereiteten und erschlossenen Grundstücke einschließlich der – zum Teil unter Denkmalschutz stehenden – Bestandsgebäude auf dem Areal. Auf der Projektfläche befinden sich das zweigeschossige Grubenwehrgebäude sowie – baulich verbunden – die eingeschossige ehemalige 35 kV-Station. Beide Gebäude wurden 1957/58 erbaut. Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH (EGNZW) möchte diese Gebäude für eine Nachnutzung als Büro-, Schulungs- und Seminargebäude umbauen, energetisch sanieren und um eine neu zu errichtende Fahrzeughalle erweitern. Die hierfür erforderlichen Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsleistungen sollen an einen Generalplaner vergeben werden; die Planungsleistungen für die Freiflächen werden gesondert ausgeschrieben.
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt (EG NZW) – eine gemeinsame Gründung der beiden Städte Gelsenkirchen und Herten mit der RAG Montan Immobilien - realisiert auf einer Gesamtfläche von 39 Hektar die Revitalisierung der ehemali-gen Zeche Westerholt. Hierfür schafft die EG NZW Planungs- u. Baurecht (B-Plan), saniert und bereitet die künftigen Nutzungsflächen auf, kümmert sich um die Erschließung und Medienversorgung und vermarktet die aufbereiteten und erschlossenen Grundstücke einschließlich der – zum Teil unter Denkmalschutz stehenden – Bestandsgebäude auf dem Areal. Auf der Projektfläche befinden sich das zweigeschossige Grubenwehrgebäude sowie – baulich verbunden – die eingeschossige ehemalige 35 kV-Station. Beide Gebäude wurden 1957/58 erbaut. Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH (EGNZW) möchte diese Gebäude für eine Nachnutzung als Büro-, Schulungs- und Seminargebäude umbauen, energetisch sanieren und um eine neu zu errichtende Fahrzeughalle erweitern. Die hierfür erforderlichen Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsleistungen sollen an einen Generalplaner vergeben werden; die Planungsleistungen für die Freiflächen werden gesondert ausgeschrieben.
Gerüstbauarbeiten Neue Zeche Westerholt - Ertüchtigung Dachflächen Gebäude 122 und Gebäude 130 - Gerüstbauarbeiten
Rückbauarbeiten Neue Zeche Westerholt - Ertüchtigung Dachflächen Gebäude 122 und Gebäude 130 - Rückbauarbeiten
Maurerarbeiten Neue Zeche Westerholt - Ertüchtigung Dachflächen Gebäude 122 und Gebäude 130 - Maurerarbeiten
Dacharbeiten Neue Zeche Westerholt - Ertüchtigung Dachflächen Gebäude 122 und Gebäude 130 - Dacharbeiten
Rückbauarbeiten Neue Zeche Westerholt - Ertüchtigung Dachflächen Gebäude 122 und Gebäude 130 - Rückbauarbeiten
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet. Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen. Die ehemalige Schachtanlage wurde rund 100 Jahre für den bergbaulichen Betrieb genutzt, bevor dieser in Ende 2008 eingestellt wurde. Das von Südwesten nach Nordosten gestreckte Bergwerksareal hat eine maximale Länge von circa 1.400 m und eine maximale Breite von circa 530 m. Da für die Nutzung des Standortes in der Vergangenheit größere Aufschüttungen notwendig waren, ergeben sich heute für die Bergwerksfläche zahlreiche Anschlussböschungen an das umgebende Gelände. Höhenunterschieden von bis zu 10 m. Das inhomogene, nicht gleichmäßig verdichtete Aufschüttungsmaterial eignet sich zudem nicht als gründungsfähiger Baugrund für eine Neubebauung. Während des Betriebs wurden immer wieder je nach Erfordernis und Nutzung Gebäude und Anlagen abgebrochen und diese Flächen teilweise neuüberbaut. Aus diesen vielfältigen baulichen oft nicht hinreichend dokumentierten Vornutzungen resultiert die Notwendigkeit der intensiven Baugrundaufbereitung. Im Rahmen der Beendigung der Bergaufsicht dieser Fläche muss von Seiten des Bergbaubetreibers (RAG AG) das sog. ABP-Verfahren (Abschlussbetriebsplan) durchgeführt werden mit dem Ziel, die Fläche gefahrenfrei zu hinterlassen. Im Zuge dessen wurden bereits alle übertägigen Anlagen und Gebäude (bis 50 cm unter GOK) entfernt, welche sich nicht im Hinblick auf eine Folgenutzung eignen. Hohlräume und Keller wurden mit Lockermassen verfüllt. Die Leistungsverzeichnisse für die Maßnahmen im Rahmen der Bodensanierung (Hotspotsanierung) werden von Seiten RAG zugearbeitet und fließen als separates Los in eine gemeinsame Ausschreibung ein. Entsprechend unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verantwortungen ist die Bodensanierung des Areals in verschiedenen Verfahren zu regeln: Der Sanierungsplan Allgemeiner Teil wurde im Juni 2024 fertiggestellt und ist mittlerweile sowohl von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie als auch von den beteiligten Umweltbehörden genehmigt. Er beschreibt die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Bodensanierung und regelt die grundsätzlichen Zuständigkeiten. Die eigentlichen Maßnahmen werden in den Teilsanierungsplänen I und II beschrieben. Der Teilsanierungsplan I liegt in seiner Schlussfassung vor und wird zeitnah bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung eingereicht. Er regelt alle im bergrechtlichen Verfahren durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen, im Wesentlichen die sog. Hot-Spot-Sanierung sowie den Umgang mit dem Umlagerungsbauwerk, in welchem die Altlasten gekapselt werden. Der Teilsanierungsplan II befindet sich derzeit noch in Arbeit und soll im I. Quartal 2025 bei den Umweltbehörden (Stadt GE und Kreis RE) eingereicht werden. In diesem Sanierungsplan werden alle Maßnahmen geregelt, die außerhalb des bergrechtlichen Verfahrens (und damit im Zuständigkeitsbereich der EG NZW) laufen.
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet. Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches den Nachweis einer im Hinblick auf Funktionalität und Verträglichkeit angemessenen Verkehrserschließung für das gesamte Flächenareal erbringt. Hierzu wurde die Vorbelastung der unmittelbar betroffenen Knotenpunkte ermittelt und mit den Zusatzverkehren aus der geplanten Nutzung zu einer maßgebenden Prognose-Verkehrsbelastungen überlagert. Auf dieser Basis wurden die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der betroffenen Knotenpunkte abgeschätzt und bewertet. Darüber hinaus wurde ein das Erschließungskonzept nachqualifiziert und final mit den zuständigen Fachämtern der Städte abgestimmt. Auf Grundlage dieser Erschließungskonzeption sind nun in einer 1. Bearbeitungsstufe die weiteren Planungsleistungen der Objektplanung auszuarbeiten und darauf aufbauend in einer 2. Bearbeitungsstufe die weiterführenden Arbeiten in Richtung einer Realisierung der Maßnahme vorzunehmen. Die wesentlichen Anbindungen an das bestehende Straßennetz erfolgen an vier Punkten. Die Haupterschließung erfolgt über die Marler Straße über einen neuen signalisierten Knotenpunkt. Die vorhandene Zufahrt an der Egonstraße im Bereich der Torhäuser wird untergeordnet weiter genutzt. Die Verlängerung der Ringstraße auf Hertener Stadtgebiet stellt die direkte Verbindung zum in Bau befindlichen neuen DB-Haltepunkt dar und ist daher besonders für den ÖPNV relevant. Im Osten endet die Hauptachse der inneren Erschließung des Plangebiets mit Anbindung an die Bahnhofstraße. Außerdem ist die innere Erschließung eines neuen Wohngebiets auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz nördlich der Egonstr. Bestandteil der Planung. Neben der Kfz-seitigen Erschließung ist die besondere Bedeutung der „Allee des Wandels“ für den Radverkehr hervorzuheben. Diese wird von dem im Westen gelegenen Glückaufpark Hassel, über das Zentrum der ehemaligen Zeche Westerholt bis an den östlichen Anschluss entlang der Bahntrasse geführt. Zusätzlich zur Allee des Wandels werden für den Berufsradverkehr Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn entlang der Haupterschließungen geplant, ergänzt durch barrierefreie Gehwege entlang der Straßenachsen. Im Zuge einer neuen Kanalverlegung in Egonstraße, Geschwisterstraße und Bertlicher Straße sind deren Oberflächen abschließend wiederherzustellen.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH aus Gelsenkirchen. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 19 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Bauarbeiten. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH: Architektur & Ingenieurwesen (58%), Bauarbeiten (42%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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