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Seminarräume Selbsthilfe im Dialog
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Sekundärprävention gemäß § 140a SGB V" mit hessischen, regional abgrenzbaren Arztnetzen im Rahmen eines sogenannten "Open-House Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Arztnetzen in Hessen der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte regionale Arztnetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertragsunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Arztnetz die angeforderten Vertragsunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz, welches die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2024. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.03.2028. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 01.04.2027. Der Selektivertrag hat das Ziel, die vertraglich relevanten Folgeerkrankungen bei Menschen mit Diabetes bzw. arterieller Hypertonie frühzeitig in den Blick zu nehmen. Über- Unter- und Fehlversorgung sollen vermieden werden. Wesentlich dabei ist deren frühzeitige Aufdeckung durch gezielte Diagnostik und eine strukturierte weitere Behandlung. Weiteres Ziel des Vertrages ist die Stärkung der Rolle der Betroffenen. Dies soll durch Unterweisungen zur Vermittlung von Krankheitswissen und Einbindung der Patientinnen und Patienten in die Behandlungsentscheidungen mittels des Shared Decision Ansatzes erreicht werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Orthopädie gemäß § 140a SGB V" mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, oder zukünftig erlangen, im Rahmen eines sogenannten "OpenHouse Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Fachärzten für Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzten für Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Fachärzte für Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzte für Unfallchirurgie, können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus elf selbstständigen AOKs. Sechs AOKs (AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Hessen, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) möchten gemeinsam mit der ITSCare GbR, der AOK-Bundesverband eGbR, der Tarifgemeinschaft des AOK e.V. sowie der AOK-Finanzmanagement GmbH, einen Dienstleister gewinnen, der Firmenfitnessprogramme anbietet.
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