Spielplatzgeräte für kommunale Spielplätze, Schulhöfe und Kita-Außenanlagen. Klettergerüste, Schaukeln, Rutschen und Fallschutz – ein wachsender Markt durch Investitionen in Kinderbetreuung und öffentliche Spielflächen.
Freianlagen und Spielgeräte
Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, einen neuen Kindergarten an der Ahlhorner Straße in Großenkneten zu errichten. Für den Bereich wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde Großenkneten unter folgendem Link einsehbar. https://www.grossenkneten.de/regional/bauleitplanung/oestlich-ahlhorner-strasse-900000269-22300.html?plantyp=900000269&titel=%C3%96stlich+Ahlhorner+Stra%C3%9Fe Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren (siehe Vergabeunterlagen). Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zink-Stehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert. Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen. Bei dem Kindergarten in Großenkneten soll jede Gruppe mit einer Küchenzeile ausgestattet werden. Ebenfalls soll die Küchenzeile für die Küche der Mensa Teil des Planungsauftrages sein. Die Ausstattung der Küche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Ferner sollen die Garderoben bereits mit Möbeln (Garderobenbänke und Schränke) und die Sanitärbereiche mit Handtuchfächern und Wickeltischen ausgestattet werden. Die Planung und Ausschreibung der Küchen sowie der Garderoben, Schränke, Handtuchfächer und Wickeltische ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Lediglich das Planen der Anschlüsse soll Bestandteil des Auftrages werden. Im Bewegungsraum sollen ferner Möglichkeiten zur Befestigung von Spielgeräten, wie Schaukeln, Kletterwänden usw. vorgesehen werden. Es wird erwartet, dass die ersten Entwürfe dazu im Juni 2026 vorgestellt werden. Der Beginn der Ausführung soll ab dem 1. Quartal 2027 erfolgen (siehe dazu Kapitel Termine in der Abfrage von Planungsleistungen). Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist. Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen. Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Im Zuge der Planung sind Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Auch die dazu notwendige Zuarbeit bis hin zur Unterstützung bei der Antragsstellung wird erwartet. Eine Mischung von Förderprojekten ist nicht ausgeschlossen. Eine Mischung von Förderprojekten ist jedoch nur möglich, sofern dies gem. der Vorgaben der Fördergeber auch möglich ist.
Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, einen neuen Kindergarten an der Ahlhorner Straße in Großenkneten zu errichten. Für den Bereich wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde Großenkneten unter folgendem Link einsehbar. https://www.grossenkneten.de/regional/bauleitplanung/oestlich-ahlhorner-strasse-900000269-22300.html?plantyp=900000269&titel=%C3%96stlich+Ahlhorner+Stra%C3%9Fe Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren (siehe Vergabeunterlagen). Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zink-Stehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert. Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen. Bei dem Kindergarten in Großenkneten soll jede Gruppe mit einer Küchenzeile ausgestattet werden. Ebenfalls soll die Küchenzeile für die Küche der Mensa Teil des Planungsauftrages sein. Die Ausstattung der Küche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Ferner sollen die Garderoben bereits mit Möbeln (Garderobenbänke und Schränke) und die Sanitärbereiche mit Handtuchfächern und Wickeltischen ausgestattet werden. Die Planung und Ausschreibung der Küchen sowie der Garderoben, Schränke, Handtuchfächer und Wickeltische ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Lediglich das Planen der Anschlüsse soll Bestandteil des Auftrages werden. Im Bewegungsraum sollen ferner Möglichkeiten zur Befestigung von Spielgeräten, wie Schaukeln, Kletterwänden usw. vorgesehen werden. Es wird erwartet, dass die ersten Entwürfe dazu im Juni 2026 vorgestellt werden. Der Beginn der Ausführung soll ab dem 1. Quartal 2027 erfolgen (siehe dazu Kapitel Termine in der Abfrage von Planungsleistungen). Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist. Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen. Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Im Zuge der Planung sind Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Auch die dazu notwendige Zuarbeit bis hin zur Unterstützung bei der Antragsstellung wird erwartet. Eine Mischung von Förderprojekten ist nicht ausgeschlossen. Eine Mischung von Förderprojekten ist jedoch nur möglich, sofern dies gem. der Vorgaben der Fördergeber auch möglich ist.
Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, einen neuen Kindergarten an der Ahlhorner Straße in Großenkneten zu errichten. Für den Bereich wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde Großenkneten unter folgendem Link einsehbar. https://www.grossenkneten.de/regional/bauleitplanung/oestlich-ahlhorner-strasse-900000269-22300.html?plantyp=900000269&titel=%C3%96stlich+Ahlhorner+Stra%C3%9Fe Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren (siehe Vergabeunterlagen). Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zink-Stehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert. Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen. Bei dem Kindergarten in Großenkneten soll jede Gruppe mit einer Küchenzeile ausgestattet werden. Ebenfalls soll die Küchenzeile für die Küche der Mensa Teil des Planungsauftrages sein. Die Ausstattung der Küche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Ferner sollen die Garderoben bereits mit Möbeln (Garderobenbänke und Schränke) und die Sanitärbereiche mit Handtuchfächern und Wickeltischen ausgestattet werden. Die Planung und Ausschreibung dazu wird ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Im Bewegungsraum sollen ferner Möglichkeiten zur Befestigung von Spielgeräten, wie Schaukeln, Kletterwänden usw. vorgesehen werden. Es wird erwartet, dass die ersten Entwürfe dazu im Juni 2026 vorgestellt werden. Der Beginn der Ausführung soll ab dem 1. Quartal 2027 erfolgen (siehe dazu auch Kapitel Termine in der Abfrage von Planungsleistungen). Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Eine Anpassung des Raumkonzeptes mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist ggf. im Zuge der Planung zu vorzunehmen. Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist. Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen. Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Für die einzelnen Räume ist ein Schallschutznachweis als besondere Leistung mit zu erstellen. Im Zuge der Planung sind Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Auch die dazu notwendige Zuarbeit bis hin zur Unterstützung bei der Antragsstellung wird erwartet. Eine Mischung von Förderprojekten ist nicht ausgeschlossen. Eine Mischung von Förderprojekten ist jedoch nur möglich, sofern dies gem. der Vorgaben der Fördergeber auch zulässig ist.
##Neubau KITA Ernst-Fahlbusch-Straße 24, wesentliche Ausführungsarbeiten: #- 400 m² Abbruch vorhandener Pflasterflächen #- 1.100 m³ Bodenarbeiten #- 250 m³ Wiederverwendung Oberboden auf Miete #- 100 m Traufstreifen #- 50 m Dränagen #- 240m² Wiederverwendung gebrauchtem Pflaster #- 340 m² befestigte Flächen begehbar und befahrbar #- 80 m² PKW-Stellplätze #- 150 m² Holzterrassen #- 250 m² Schotterrasen #- 330 m² Spielflächen mit Spielsand und Fallschutz #-7 Stk Spielgeräte für U3- und Ü3-Kinder #- 1 Stk Wasserspiel mit Trinkwasserleitungen #- 190 m Einfriedungen, Stabgitterzaun #- 15 m Einfriedungen, Flachstahlzaun #- 3 Stk Einfachtore #- 4 Stk Doppeltore #-40 m Beton-Sitzkuben #- 80 m RW-Kanalarbeiten #- 60 m Schlitz- und Fassadenrinnen #- 130 m Elektro-Leerrohre #- 4 Stk Kabelabzweigkästen #- 1 Stk Leuchtstele #- 17 Stk (Obst-)Bäume #- 220 m² Strauchpflanzung #- 180 m² Staudenpflanzung #- 110 m Heckenpflanzung #- 1-jährige Fertigstellungspflege #- 2-jährige Entwicklungspflege
Die Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün und Sport plant ein abgängiges Spielgerät sowie Einfassungen aus Holzschwellen und Fallschutzmaterial zu tauschen. Wesentliche Leistungen: Baustelle einrichten, 1 psch. vorh. Spielgerät demontieren, entsorgen 1 Stck Schwelleneinfassung im Spielbereich, 4-lagig, aufnehmen, laden, entsorgen, 12 m Vorh. Fallschutzmaterial, Fallschutzkies, aufnehmen, laden und entsorgen, 33 m³ Vorh. Fallschutzmaterial, Holzhackschnitzel, aufnehmen, laden und entsorgen, 12 m³ Vorh. Spielsand in Teilflächen, aufnehmen, laden und entsorgen, 15 m³ Boden für Fallschutzbereich auskoffern, laden und fachgerecht entsorgen, 45 m² Spielgeräte liefern und einbauen, 2 Stck. Fallschutzholzhackschnitzel liefern und einbauen, 140 m³ Spielsand in Teilflächen liefern und einbauen, 20 m³ Sicherheitstechnische Abnahme bzw. TÜV-Prüfung, 1 Stck. Kita Thunstraße (Spielgeräteersatz)
Lieferung von Spielgeräten Umgestaltung Spielplatz Julianenpark, Leistung: Slackline-Tiere
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda; Bereich/Abteilung: Fachbereich Innerer Service und Finanzen, Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: S.-G.-Frentzel-Straße 1; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: DE; Telefon: +49 3571456151; E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen - Landschaftsbau e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Altstadtpark Hoyerswerda; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Spielplatz Altstadtpark Hoyerswerda in 02977 Hoyerswerda Landschaftsbau; Vergabe-Nr. I/60/26/01-VOB: Die Stadt Hoyerswerda als Auftraggeber beabsichtigt, einen neuen Spielplatz im Altstadtpark zu errichten. Es sind abwechslungsreiche Spielgeräte für Jung und Alt, zum Spielen, Abhängen und Balancieren auszuwählen. Das Naturerlebnis soll bei den Spielgeräten im Vordergrund stehen. Es sind Spielgeräte mit engem Bezug zur Natur und mit Bildungszweck zu entwickeln. Der vorhandene Baumbestand ist zu schützen und die Eingriffe in den Wurzelbereich sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der vorhandene Altstadtpark soll in das Gesamtkonzept einbezogen werden. Die Spielanlage soll eine Einheit bilden, in Material- und Farbwahl aufeinander abgestimmt. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 02.03.2026, Ende: 30.06.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3311128/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 22.01.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 02.03.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 22.01.2026, 10:00 Uhr; Ort: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.36; Personen, die anwesend sein dürfen: keine Bieter gemäß § 14 VOB/A, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen sind t) Sicherheiten: entfällt u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B sowie den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben/Erklärungen gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen/einzureichen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung; Nachweis der Rechts- und Gesellschaftsform mit entsprechendem Auszug aus dem Handelsregister; Angaben nach § 6 a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A, insbesondere die Vorlage von aussagekräftigen Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen; Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse (Hinweis: Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.) x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Referat 39 I Vergaberecht, Preisprüfung, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE; E-Mail: post@lds.sachsen.de Spielplätze,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Spielplätze/ Freizeitanlagen (Ausstattung)
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Amt Lütau - Der Amtsvorsteher, Gemeinde Lütau; Straße, Hausnummer: Amtsplatz 6; Postleitzahl: 21481; Ort: Lauenburg/Elbe; Land: DE; Telefon: +49 4153-5909447; Fax: +49 4153-5909499; Internet-Adresse: www.lauenburg.de; E-Mail: vergabe@lauenburg-elbe.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Kita Lütau; Straße, Hausnummer: Redderallee 2 a; Postleitzahl: 21483; Ort: Lütau; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Außenanlagen: 200 m² Pflaster; Blockstufen; 35 m Betontraversen, Dränrinnen und Regenentwässerungsleitungen, 170 m² Ansaat / Vegetationsfläche, 83 m Stabmattenzaun mit Tor und Tür, Spielgeräte und Sitzbank. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 16.03.2026, Ende: 15.05.2026, Siehe Bauzeitenplan j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3302379/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 22.01.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 05.03.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 22.01.2026, 10:00 Uhr; Ort: Stadt Lauenburg/Elbe, Stadtentwicklung und Ordnung, Amtsplatz 5, 21481 Lauenburg/Elbe; Personen, die anwesend sein dürfen: Frau Fielhauer, Frau Yücel, Frau Starke t) Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: Bestandteil der Vergabeunterlagen oder unter www.lauenburg-elbe.de Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen: -keine- x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.; Straße, Hausnummer: Düsternbrooker Weg 94; Postleitzahl: 24105; Ort: Kiel; Land: DE; Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de; E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de Landschaftsbau/ Außenanlagen,Zaunanlagen (Bau),Möbel (Sonstige),Spielplätze/ Freizeitanlagen (Ausstattung)
ca. 2000 m³ Erdarbeiten, Geländemodellierungen ca. 550 m Leitungsgräben (Entwässerung und Elektro) ca. 150 m Drainageleitungen ca. 1300 m Einfassungen (Granit-, Beton-Borde und -einzeiler, flexible Einfassungen) ca. 800 m² Betonpflaster (mit und ohne Rasenfuge und Ansaat) ca. 160 m² Plattenbeläge ca. 800 m² Schotterflächen, Schotterrasen, wassergebundene Wegeflächen ca. 420 m² Asphaltflächen Spielgeräte (Schaukeln, Rutschen, Sandkasteneinfassung etc. für Kinder unter 3 und über 3 Jahren) ca. 100 m² Sandspielflächen ca. 40 m Winkelstützmauern ca. 50 m Sitzblöcke ca. 4500 m² Vegetationsflächen (Rasen, Wiese, Gehölzstreifen, Einzelbäume, Stauden)
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