Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Additive für Öle. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die sichere Versorgung zweier Standorte der Kältemittelversorgung am Fachbereich Physik der FU Berlin mit "Helium flüssig". Die Sicherstellung einer anforderungsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung hat für die AG absolute Priorität. Der AN muss sich stets mit einer ausreichenden Menge Helium bevorraten, sodass er jederzeit anforderungsgerecht lieferfähig ist, auch, falls bei der AG ein nicht planbarer Mehrbedarf entsteht oder es auf dem Weltmarkt zu Engpässen kommt. Ziel des Rahmenvertrages ist es, die grundsätzlichen Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Auftraggeberin und des Auftragnehmers für das Vertragsverhältnis sowie für die daraus resultierenden Lieferungen zu regeln. Alle angegebenen Werte werden Vertragsgegenstand
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel vom Typ1 und Typ4 auf der Basis von Monopropylenglycol zur Enteisung von Luftfahrzeugen für die Flughafen Wien AG und deren verbundenen Unternehmen.
Lieferung von AD Blue - Lose -
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von ca. 1.200 t einer kohlenstoffhaltigen Substanz, die während der Gesamtlaufzeit auf Grundlage des beigefügten Rahmenvertrages als zusätzliche Kohlenstoffquelle in der Belebung der Kläranlage Halle-Nord, zum Einsatz kommt. Der AG schätzt die Abnahmemenge auf ca. 1.200 t. Nachdem die tatsächliche Abnahmemenge von der jeweils erforderlichen Dosierung der Menge im Hinblick auf den gewünschten biologischen Abbauprozess auch von der Zusammensetzung des Abwassers in der Belebung sowie den jeweils gegebenen Temperaturen abhängt, ist die tatsächliche Abnahmemenge nicht vorhersagbar. Der AN hat daher im 24-Monats-Zeitraum im Hinblick auf die erforderliche Dosierung aufgrund des Zustandes des Abwassers mit Mengenminderungen von 20 % und Mengenmehrungen von zumindest 20 % zu rechnen. Auch ist davon auszugehen, dass auch unterjährig die Anlieferung nicht kontinuierlich in gleichen Mengen erfolgt, sondern die Anlieferungsmengen deutlichen Schwankungen unterliegen können. Darüber hinaus garantiert der AN, dass die von ihm gelieferte Kohlenstoffquelle keine Stoffe enthält, die sich für den biologischen Abbauprozess in der Belebung einer Kläranlage negativ auswirken. Das Produkt darf keine wassergefährdenden und keine absetzbare Stoffe enthalten. Der AN gewährleistet weiter, dass das von ihm gelieferte Produkt während der Vertragslaufzeit die Produkteigenschaften aufweist, die dem im Rahmen der Angebotsabgabe übergebenen Produktdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt und der übergebenen Materialprobe entspricht. Der AG behält sich vor, einen Leuchtbakterientoxitättest nach DIN EN ISO 11348-1 2009-05 und einen Nitrifikationshemmtest nach DIN EN ISO 9509 (L38) 2006-10 durchzuführen, um sicherzustellen, das die Verträglichkeit für den biologischen Abbauprozess sichergestellt ist. Entsprechend des DWA-Merkblatt 115-2 Anhang A. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.03.2028. Dem Auftraggeber wird jedoch das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitig Erklärung um ein weiteres Jahr, mithin bis zum 31.03.2029, zu den gleichen Konditionen zu verlängern (Verlängerungsoption des AG), wenn er diese Verlängerungsoption bis spätestens 15.09.2027 in Textform ausübt und der Auftragnehmer dieser Verlängerungsoption nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Erklärung über die Ausübung der Verlängerungsoption in Textform widerspricht. Widerspricht der Auftragnehmer rechtzeitig der Verlängerungsoption, endet der Vertrag zum 31.03.2028. Die übrigen Bedingungen der Vertragsabwicklung und der Vertragskonditionen ergeben sich aus dem beigefügten Rahmenvertrag.
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